Allgemeine Geschäftsbedingungen Handballcamp 2023

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertragsschluss zwischen dem Freundes- und Förderkreis Handball in Denzlingen e.V. (nachfolgend FFHD) mit Verbrauchern zum Zwecke der Ferienbetreuung in den Osterferien 2023 (Handball-Camp).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit Freundes und Förderkreis Handball in Denzlingen e.V., Pommernstraße 4 79211 Denzlingen.

Unser Vertragspartner wird derjenige, welcher den Teilnehmer zum Camp anmeldet (Anmeldender).
Der durch den Anmeldenden angemeldete Teilnehmer der Ferienbetreuung (Teilnehmer) erwirbt durch den Vertragsschluss kein subjektives Recht. Er kann keine Erfüllung verlangen.

Vertragsschluss

Das Bereitstellen eines Anmeldeformulars durch den FFHD stellt kein Angebot sondern lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Ein Vertrag kommt erst bei ausdrücklicher Annahme durch den FFHD zustande. Die Kopie ihrer Eingaben, die Sie zur Sicherheit direkt nach der Anmeldung von uns per E-Mail erhalten, stellt keine Annahme dar.

Vertragsgegenstand

Der FFHD schuldet die Betreuung des Teilnehmers im Zeitraum vom 11. bis 14. April 2023, täglich von 08:30 bis 16:30 Uhr. Er schuldet außerdem eine Mittagsverpflegung an jedem Camptag.

Der Anmeldende schuldet die Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Zahlung wird sofort mit Annahme durch den FFHD fällig, es sei denn dieser bestimmt bei seiner Annahme etwas anderes.

Eine vor Annahme gezahlte Teilnahmegebühr kann nicht zurückgefordert werden.

Ausschluss der Gewährleistung

Dem Anmeldenden steht kein Gewährleistungsrecht wegen fachlich mangelhafter Betreuung, insbesondere kein Recht zur Minderung zu.

Haftungsausschluss

Der FFHD haftet nicht für Schäden, die dem Anmeldenden entstehen. Dies gilt nicht für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer zu vertretenen Pflichtverletzung des FFHD oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen.

Eine Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Rücktrittsrecht

Dem FFHD steht aus sachlichem Grund, ein diskriminierungsfrei auszuübendes Rücktrittsrecht zu. Ferner steht dem FFHD ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Anmeldende seine Leistung nicht spätestens am siebten Kalendertag nach Fälligkeit bewirkt hat.

Diese Rechte gelten bis zum Beginn des ersten Camptages.

Auch während des Handballcamps steht dem FFHD ein Rücktrittsrecht bezüglich der verbliebenen Camptage zu, wenn sich in der Person des Teilnehmers liegende Umstände derart verändern, dass eine Ferienbetreuung wesentlich erschwert wird.

In beiden Fällen steht dem Anmeldenden kein Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz zu. Eine Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Mitwirkungspflicht des Anmeldenden

Der Anmeldende ist verpflichtet dem FFHD alle von diesem angefragten und für die Durchführung des Campes erforderlichen Informationen unverzüglich zukommen zu lassen.

Schadensersatzpflicht des Anmeldenden

Verletzt der Anmeldende seine Mitwirkungspflicht oder macht er unrichtige Angaben ist er dem FFHD gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Nichtwahrnehmung des Camps durch den Teilnehmer

Kann der Teilnehmer die Ferienbetreuung nicht oder nicht vollständig wahrnehmen, ohne dass dies vom FFHD oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, so steht ihm im Falle einer Absage bis drei Monate vor Campbeginn, frühestens jedoch eine Woche nach Annahme durch den FFHD, ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr zu. Geht die Absage dem FFHD erst später zu, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Abtretungsverbot

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt die sich aus dem Vertrag ergebenen Rechte ohne vorherige Zustimmung des FFHD an Dritte zu übertragen. Der FFHD wird seine Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn durch die Abtretung der reibungslose Ablauf des Camps gefährdet scheint, oder wenn die Weiterveräußerung gegen eine Gegenleistung, deren Wert die Teilnahmegebühr übersteigt, beabsichtigt ist.

Vertraulichkeit

Beide Seiten haben alle Informationen, die sie aus diesem Vertrag erhalten vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht, wenn die erhaltende Seite nachweisen kann, dass die Informationen ihr oder der Öffentlichkeit bereits vor der Offenlegung bekannt war.

Aufrufe: 52