2Gplus mit vielen Ausnahmen

Nach dem durch die BaWü-Handball-Verbände abgesagten Spiel-Wochenende wegen der neuen Corona-Verordnung, gab es heute Nachbesserungen durch die BaWü-Regierung zur Definition der Ausnahmen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/

Wir interpretieren die Lage nun folgendermaßen:

  • Immunisiert (also 2G) wer in den letzten 6 Monaten Genesen oder vollständig Geimpft oder Geboostert wurde.
  • Wessen Genesung oder vollständige Impfung oder Booster länger als 6 Monate her ist, muss sich zusätzlich testen (also „plus“).
  • Schüler gelten noch bis spätestens 31. Januar 2022 als „immunisiert“, Nachweis mit dem Schülerausweis.
  • Wer keine vollständige Impfung (incl. der 2 Wochen Wartezeit) hat, der ist vom Spiel- und Trainingsbetrieb ausgeschlossen.

Training und eigentlich auch Spiele (wenn unser Verband wieder weiterspielen will) wären unter diesen Bedingungen zulässig. Im Training ist der Trainer und im Spielbetrieb der Veranstalter (also der Verein) für die Einhaltung der Regeln verantwortlich … wie bisher auch schon.

Also werden wir die Woche über erst mal unter diesen Bedingungen weitertrainieren. Im Lauf der Woche will sich der SHV ja nochmals dazu melden: https://www.hv-suedb.de

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